Gewährleistung und Garantie 2026: Neue Kennzeichnungspflichten für Händler & Online-Shops

Gewährleistung und Garantie 2026: Neue Pflichten für Händler

Ab September 2026 gelten neue Informationspflichten im B2C-Handel

Die Europäische Union verschärft die Informationspflichten für Händler und Online-Shops, die an Verbraucher (B2C) verkaufen. Ab dem 27. September 2026 müssen Unternehmen Verbraucher deutlich über ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte sowie bestimmte Herstellergarantien informieren. Betroffen sind sowohl stationäre Geschäfte als auch E-Commerce-Anbieter.

Für Händler bedeutet dies: Rechtstexte, Produktseiten und Verkaufsprozesse müssen rechtzeitig angepasst werden, um die neue EU Kennzeichnungspflicht umzusetzen.

Warum kommen die neuen Vorschriften?

Grundlage der neuen Regelungen ist die EU-Richtlinie Empowering Consumers Directive (EmpCo). Ziel der Richtlinie ist es, Verbraucher besser über ihre Rechte zu informieren und nachhaltige Kaufentscheidungen zu fördern.

Gewährleistung und Garantie: Der entscheidende Unterschied

Viele Verbraucher verwenden die Begriffe Gewährleistung und Garantie synonym. Rechtlich handelt es sich jedoch um zwei unterschiedliche Konzepte.

Gesetzliche Gewährleistung

Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und schützt Käufer bei Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware bestanden haben. Händler sind verpflichtet, mangelhafte Ware nachzubessern, auszutauschen oder gegebenenfalls den Kaufpreis zu erstatten.

Garantie

Eine Garantie ist dagegen freiwillig. Sie wird häufig vom Hersteller, teilweise auch vom Händler angeboten und gewährt zusätzliche Rechte über die gesetzliche Gewährleistung hinaus. Dabei kann es sich beispielsweise um eine bestimmte Haltbarkeit oder Funktionsfähigkeit eines Produkts handeln.

Welche Händler sind betroffen?

Die neuen Informationspflichten gelten für alle Unternehmen, die Waren an Verbraucher (B2C) verkaufen. Dazu gehören:

  • Online-Shops
  • Marktplatzhändler
  • Einzelhändler
  • Filialbetriebe
  • Direktvertrieb

Betroffen sind grundsätzlich alle beweglichen körperlichen Waren, einschließlich Produkte mit digitalen Elementen wie Smartphones, Smart-Home-Geräte oder vernetzte Haushaltsgeräte.

Welche neuen Informations- und Kennzeichnungspflichten gelten ab 2026?

1. Gewährleistungs-Etikett = „Harmonisierte Mitteilung“

Künftig müssen Händler Verbraucher aktiv und gut sichtbar über das gesetzliche Gewährleistungsrecht informieren. Dieses Etikett informiert über das Bestehen eines gesetzlichen Gewährleistungsrechts für Waren inklusive seiner wichtigsten Elemente.

Die Information darf nicht versteckt oder schwer auffindbar sein. Sie muss vor Vertragsabschluss klar erkennbar sein.

Im stationären Handel erfolgt dies beispielsweise durch:

  • Aushänge im Verkaufsraum
  • Hinweise im Kassenbereich
  • Informationsschilder am Point of Sale

Im Online-Handel sollte die Information beispielsweise auf der Produktseite oder einer gut sichtbaren Informationsseite eingebunden werden.

2. Garantie-Etikett = „Harmonisierte Kennzeichnung“

Zusätzlich müssen Händler auf bestimmte Herstellergarantien hinweisen.

Die Kennzeichnungspflicht greift, wenn:

  • eine Haltbarkeitsgarantie vorliegt,
  • diese länger als zwei Jahre gilt und
  • die Garantie für den Verbraucher kostenlos ist.

Der Hinweis muss unmittelbar beim jeweiligen Produkt erfolgen und darf nicht erst in den Garantiebedingungen versteckt werden.

Wann ist eine Kennzeichnung erforderlich?

Eine Mitteilung über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte muss immer erfolgen.

Eine Kennzeichnung der Garantie ist erforderlich, wenn

  • eine Haltbarkeitsgarantie vorliegt,
  • diese länger als zwei Jahre gilt und
  • die Garantie für den Verbraucher kostenlos ist.

Eine Nachforschungspflicht des Verkäufers besteht hier nicht. Die Kennzeichnung muss nur erfolgen, wenn der Hersteller dem Verkäufer die Informationen zur Verfügung stellt.

Vorgeschriebenes Design der Gewährleistungs- und Garantieetiketten

Die Europäische Kommission stellt für die neuen Informationspflichten verpflichtende standardisierte Vorlagen zur Verfügung. Diese sind im Anhang I und II der  Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 zu finden

Besonders wichtig:

  • Design und Inhalte dürfen nicht verändert werden.
  • Farben, Schriftarten und Layout sind vorgegeben.
  • Die Kennzeichnungen müssen gut sichtbar platziert werden.
  • Im Online-Handel sind die Vorgaben farbig darzustellen.

Wie muss das Gewährleistungsetikette aussehen?

Das Etikett, das Verbraucher über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte informiert, muss wie folgt aussehen:

Wenn ein Vertrag nicht über eine Online-Benutzeroberfläche (z. B. Website, App oder Kundenportal) als Fernabsatzvertrag abgeschlossen wurde, darf das vorgeschriebene Etikett entweder in Farbe oder in Schwarz-Weiß dargestellt werden.

Die Mindestgröße beträgt A4 (210 × 297 mm).

Aufbau und Design der Etiketten für die Gewährleistung.

Wie muss das Garantieetikett aussehen?

Das Garantieetikett muss nach EU Verordnung wie folgt aussehen:

Aufbau und Design der Etiketten für die Garantie.

In einer standardisierten Kennzeichnung für Haltbarkeitsgarantien werden Platzhalter durch konkrete Angaben ersetzt:

  • XX = Garantiedauer in Jahren
  • Brand/Trademark = Herstellername
  • Model identifier = Modellbezeichnung

Es gelten Mindestvorgaben für die Darstellung:

  • Bei nicht online abgeschlossenen Fernabsatzverträgen muss die Kennzeichnung mindestens 95 × 100 mm groß sein.
  • Die Schriftgrößen sind festgelegt (7 pt für mehrsprachige Angaben, 9 pt für Marke und Modell, 80 pt für die Jahreszahl).
  • Bei größeren Darstellungen müssen alle Elemente vollständig und unverändert erhalten bleiben.

Farbregel:

  • Bei online über eine Benutzeroberfläche geschlossenen Fernabsatzverträgen muss die Kennzeichnung farbig sein.
  • Bei allen anderen Verträgen darf sie farbig oder schwarz-weiß sein.

Wo ist das Gewährleistungs-Etikett anzubringen?

Händler müssen Verbraucher in hervorgehobener Weise über ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte informieren, wobei das Etikett nicht zwingend an jeder einzelnen Ware angebracht oder angezeigt werden muss.

Im stationären Handel soll dieser Hinweis gut sichtbar im Verkaufsraum erfolgen, etwa durch ein Plakat im Kassenbereich.

Im Online-Handel ist eine allgemeine Erinnerung auf der Website erforderlich, beispielsweise in Form eines Links in der Fußzeile. Zusätzlich muss der Unternehmer dem Verbraucher die Pflichtinformationen nach Vertragsschluss spätestens bei Lieferung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung stellen.

Wo ist das Garantie-Etikett anzubringen?

Im stationären Handel muss das Garantie-Etikett gemäß den Vorgaben der Richtlinie gut sichtbar entweder auf der Verpackung, direkt am Produkt oder am Warenregal angebracht werden.

Im Online-Handel hingegen muss der Hersteller, wenn er die Ware zum Verkauf anbietet, das Etikett neben dem Produktbild darstellen. Diese Vorgabe ergibt sich aus Erwägungsgrund 28 der Richtlinie 2024/825.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?

Unternehmen, die die neuen Vorgaben nicht umsetzen, riskieren erhebliche rechtliche Folgen.

Mögliche Konsequenzen:

  • wettbewerbsrechtliche Abmahnungen
  • Beanstandungen durch Verbraucherverbände
  • Bußgelder
  • zusätzlicher Anpassungsaufwand im Nachhinein

Gerade im E-Commerce können fehlende Pflichtinformationen schnell zu kostspieligen Wettbewerbsverstößen führen.

Handlungsempfehlungen für Händler

Wer rechtzeitig vorbereitet sein möchte, sollte bereits jetzt mit der Umsetzung beginnen.

Checkliste für Händler:

  • Produktseiten und POS überprüfen
  • Garantieinformationen erfassen
  • Herstellerangaben dokumentieren
  • Rechtstexte aktualisieren
  • Verkaufs- und Serviceteams schulen
  • Prozesse für die laufende Pflege der Informationen definieren
  • Neue Kennzeichnungen integrieren

EU Kennzeichnungspflichten umsetzen

Die neuen Informationspflichten zu Gewährleistung und Garantie stellen viele Händler vor organisatorische Herausforderungen. Gleichzeitig schaffen sie mehr Transparenz für Verbraucher und stärken das Vertrauen in den Handel.

Unternehmen sollten die verbleibende Zeit bis zum Inkrafttreten der Regelungen nutzen, um ihre Online-Shops, Verkaufsflächen und internen Prozesse rechtzeitig anzupassen. Wer frühzeitig handelt, minimiert rechtliche Risiken und sorgt für einen rechtssicheren Verkaufsprozess ab September 2026.

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